Gegen die A.S. Création Tapeten AG (und weitere Tapetenhersteller) läuft ja derzeit ein . Was könnte das für das Unternehmen bedeuten? Das ist wohl eine Frage, die jeden Aktionär von A.S. Création interessiert. Insbesondere die mögliche Strafhöhe und was das für den Unternehmenswert bedeutet, sind wichtige Fragen.
welche Fakten sind bekannt?
Leider ist wenig über das Verfahren bekannt, vom Unternehmen gibt es auch keine Infos dazu, die Vorwürfe werden derzeit geprüft. Erfahrungsgemäß ziehen sich solche Verfahren teilweise über Jahre hin, die Frage wird uns wohl also noch eine ganze Weile beschäftigen. Hier die wichtigsten Fakten zum Verfahren:
- das Bundeskartellamt erhebt verschiedene Vorwürfe eines kartellrechtswidrigen Verhaltens gegen die A.S. Création Tapeten und einzelner Verantwortlicher des Unternehmens
- im Wesentlichen sind Vorgänge im Zeitraum von 2005 bis 2010 betroffen
mögliche Strafhöhe
Diese Informationen sind leider sehr dürftig, eine realistische Einschätzung ist damit kaum möglich. Aber wie hoch könnte eine Strafzahlung theoretisch sein? Die Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamtes geben darüber Auskunft:
Laut diesem setzt sich die Strafe aus einem Grundbetrag und verschiedenen Anpassungsfaktoren zusammen:
Der Grundbetrag berücksichtigt die Schwere und die Dauer des Verstoßes. Er kann bis zu 30% des für die gesamte Dauer der Zuwiderhandlung zugrunde gelegten tatbezogenen Umsatzes […] betragen.
Zur Abschreckung kann bei großen Unternehmen der Grundbetrag um bis zu 100% erhöht werden. Außerdem sind erschwerende und mildernde Umstände zu berücksichtigen.
Daraus lässt sich jetzt nicht viel abschätzen. Wir wissen nicht, worum es sich handelt, was also der tatbezogene Umsatz ist. Das könnte alles von vernachlässigbar bis zum gesamten Tapetengeschäft sein. Aber es gibt einen weiteren interessanten Punkt, die Kappungsgrenze:
Liegt die nach den Randnummern 4 bis 17 berechnete Geldbuße oberhalb von 10% (bei fahrlässiger Tatbegehung 5%) des von dem an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen bzw. der an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmensvereinigung im vorausgegangen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes, kappt das Bundeskartellamt gemäß § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB die Geldbuße.
Das heißt, die Strafe ist auf 10% des Umsatzes von 2010, also 18,5 Mio. € begrenzt! Natürlich muss es so viel nicht sein, es kann auch viel weniger werden. Aber das wäre der absolute worst-case.
Weiterhin ist auch interessant, dass geregelt ist, dass das Bundeskartellamt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt. Kann ein Unternehmen die Geldbuße kurz- oder mittelfristig nicht zahlen, so kann diese gestundet werden. Kann sie langfristig nicht gezahlt werden, so kann die Geldbuße sogar reduziert werden. Man muss sich also um die Existenz des Unternehmens keine Sorgen machen.
der Unternehmenswert von A.S. Création im Worst-Case
Müssen im schlimmsten Fall 18,5 Mio. € Strafe gezahlt werden, so verringert sich der Buchwert (ohne Goodwill) auf etwa 63 Mio. €.
Ich denke, der Buchwert ist für ein profitables Unternehmen ohne starken Wettbewerbsvorteil wie A.S. Creation ein eher konservativer aber brauchbarer Schätzwert (einen weiteren Artikel zur gibt es hier).
Das wäre schmerzhaft, aber man sollte bedenken, dass die Marktkapitalisierung derzeit nur ca. 45 Mio. € beträgt.
Weiterhin sollte man beachten, dass sich das Verfahren möglichweise noch über Jahre hinzieht. Es ist nicht sicher, ob es überhaupt zu einer Strafzahlung kommt. Und wenn dann muss diese erst einige Jahre in der Zukunft gezahlt werden. Spätestens seit John Burr Williams ist bekannt, dass Zahlungsströme die erst in der Zukunft fließen, heute weniger wert sind, als der dann fließende Betrag.
Alles in allem sind die verfügbaren Informationen sehr dürftig. Aber ich halte die Aktie der A.S. Création Tapeten AG weiterhin für sehr günstig, selbst wenn es zu einer Strafe im oberen Bereich der möglichen Höchststrafe kommen sollte.
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